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Die Pensions- / Betreuungseinrichtungen beinhalten die tierübliche Versorgung und Fütterung der zur Obhut anvertrauten Tiere.
Sollte während der Pensions- / Betreuungszeit das in Obhut gegebene Tier / die in Obhut gegebenen Tiere erkranken,
ist die Inhaberin von Hoppel’s Ferienlager berechtigt, die notwendige tierärztliche Untersuchung und Behandlung zu veranlassen. Der Tierhalter / die Tierhalterin erkennen mit Unterzeichnung dieses Vertrages an, für die Kosten der tierärztlichen Behandlung aufzukommen, und zwar nach Rechnungslegung.
Für die Bemühungen um die tierärztliche Behandlung des erkrankten Tieres zahlt der Tierhalter / die Tierhalterin eine Fahrtkostenpauschale von 0,40 € / km.
Die Inhaberin von Hoppel’s Ferienlager haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Pensions- / Betreuungsvertrages.
Sollte der Tierhalter / die Tierhalterin das in Obhut gegebene Tier nicht vereinbarungsgemäß in Hoppel’s Ferienlager abholen,
ist die Inhaberin von Hoppel’s Ferienlager berechtigt, nach einmaliger vergeblicher Anmahnung der Abholung des oder der Tiere diese dem nächstgelegenen Tierheim zu übergeben. Der Tierhalter / die Tierhalterin werden hierüber informiert.
Die Reservierung kommt durch die Bestätigung
ihrer Anmeldung durch Hoppel's Ferienlager zustande. Der Vertrag
kann schriftlich, per Email, mündlich, fernmündlich oder per
Internetbuchung geschlossen werden.
Bei Vertragsrücktritt 14 Tage vor dem
vereinbarten Ankunftstag, werden 25 % der Pensionskosten fällig.
Sollte der Vertrag ohne vorherige Absage
nicht zustande kommen, werden 50 % der Pensionskosten in Rechnung
gestellt.
Die Pensionskosten sind spätestens bei
Abholung des Tieres in bar zahlbar. |
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